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10 min.

Paragraf 14a EnWG: was Du wissen solltest und wie Du profitieren kannst

Die Energieversorgung in Deutschland befindet sich stark im Wandel. Zunehmend wird bei Energie, Mobilität und Wärme auf erneuerbare Energien gesetzt - auch unsere Häuser werden immer technologisierter und verbrauchen mehr Strom. Eine Reaktion auf diese Herausforderungen stellt der §14a des Energiewendegesetzes dar, welcher am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dies sind grundsätzlich tolle Nachrichten, da so im international sichersten Stromnetz auch zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Dafür müssen sogenannte “steuerbare Verbrauchseinrichtungen”, wie beispielsweise Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher für den Netzbetreiber steuerbar gemacht werden. Du als Verbraucher erhältst dafür im Gegenzug reduzierte Netzentgelte und sparst damit also bares Geld.
Veröffentlicht am
7.11.2024
Autoren
Laura Gress
Mitarbeiter Foto
Nicolas Hecker
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Was ist das Energiewendegesetz?

Das Energiewendegesetz sorgt dafür, dass Verbraucher in Deutschland möglichst sicher, günstig, effizient und umweltschonend mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff versorgt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere erneuerbare Energien wie Sonne und Wind, um sich Stück für Stück dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 anzunähern, und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu minimieren.

Welche Rolle spielt der §14a EnWG für die Energiewende?

Da wir einerseits immer größere Verbraucher von Strom, wie Elektroautos oder Wärmepumpen, andererseits auch neue Erzeuger von Strom an das Stromnetz anschließen, wie PV- und Windkraft-Anlagen, steigen die Anforderungen an unser Stromnetz. Dazu ist zu wissen, dass unser Stromnetz nur dann funktioniert, wenn genauso viel Strom aus dem Netz entnommen, wie eingespeist wird. In der Praxis können sich somit Probleme ergeben: Wenn beispielsweise viele Haushalte nach Feierabend zuhause die Heizung aufdrehen, die Wärmepumpe somit Strom bezieht und andere ihr Elektroauto aufladen, könnte es stellenweise zur Überlastung des Verteilnetzes kommen. Um dies vorzubeugen, wird mit dem §14a eine Möglichkeit geschaffen in Notsituationen den Stromverbrauch zu drosseln, um so die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Was bedeuten die Neuregelungen des §14a EnWG für Dich als Verbraucher?

Als Verbraucher bist Du dazu verpflichtet, Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Deine Wärmepumpe, sofern diese nach dem 1. Januar 2024 eingebaut worden ist, für den Netzbetreiber steuerbar zu machen. Damit kann dieser, falls tatsächlich eine Überlastung des Stromnetzes drohen sollte, Wärmepumpen oder Wallboxen auf einen Leistungsbezug von 4,2 kW begrenzen ("dimmen").

Für Deine Wärmepumpe bedeutet das, dass Du sie weiterhin normal betreiben und damit heizen kannst und auch Deine Wallbox lädt noch dein Auto weiter auf. Angenommen Du besitzt eine Wallbox, die Deinen BMW iX3 lädt. Trotz der Drosselung könntest Du diesen innerhalb von 2 Stunden bis zu rund 47 km Reichweite laden. Außerdem bleibt Dein gesamter restlicher Haushalt vom Dimmen unbetroffen. Du kannst also völlig unbesorgt jederzeit Kochen, Deine Wasch- und Spülmaschine bedienen oder Fernsehen schauen.

Beispielrechnung:

BMW iX3: Energieverbrauch kombiniert: 18,0 kWh/100 km

→ 4,2 kW * 2h = 8,4 kWh.

100km/18kWh = 5,56km/kWh

56km/kWh * 8,4 kWh = 47km

Mein Netzbetreiber kann also jederzeit und immer wieder meine steuerbaren Geräte dimmen?!

Die kurze Antwort darauf ist: Nein! Es stimmt zwar, dass Dein Netzbetreiber Deine Geräte auf 4,2 kW dimmen kann, aber auch nur dann, wenn eine Überlastung des Niederstromnetzes droht, und für maximal 2 Stunden am Tag. Das ist sogar eine große Verbesserung von der vorher geltenden Regel, denn bis dahin konnte der Netzbetreiber in bestimmten Situationen einzelne Verbrauchseinrichtungen vollständig für mehrere Stunden vom Netz nehmen. Mit der Neuregelung ist die vollständige Abschaltung nicht mehr zulässig, es kann lediglich gedimmt werden.

Der Netzbetreiber darf präventiv steuern, falls er aufgrund von netzplanerischen Daten davon ausgehen muss, dass es zu Störungen und Überlastungen kommen kann. Aber er ist gleichzeitig dazu angehalten, innerhalb von 2 Jahren nach dem ersten präventiven Dimmen den betroffenen Netzbereich entsprechend auszubauen, sodass keine Überlastungen mehr erwartet werden müssen. 

💡Auch wenn du selber Strom erzeugst oder gespeichert hast, können Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch ein §14a Signal in ihrem Leistungsbezug begrenzt werden. Um dies zu verhindern, wird ein Energie Management System (EMS) benötigt, welches die Dimm-Befehle mit der lokalen Produktion, oder den Speicherkapazitäten, intelligent verrechnet.

Was gehört alles zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die von §14a EnWG betroffen sind?

• Wärmepumpen

• Wallboxen und Ladepunkte für Elektromobile

• Anlagen zur Erzeugung von Kälte

• Anlagen zu Speicherung elektrischer Energie

• Nachtstromspeicherheizungen

Bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, muss zwangsläufig die Steuerbarkeit für den Netzbetreiber hergestellt werden.

Wie stellst Du die Steuerbarkeit nach §14a EnWG her?

Die notwendige Hardware für die Steuerung ("§14a-Steuerbox") wird dir von Deinem zuständigen Messstellenbetreiber eingebaut. Es liegt dann in Deiner Verantwortung, ausgehend von der §14a-Steuerbox eine Verbindung zu deiner Wärmepumpe, Wallbox, oder anderen Geräten herzustellen. Deine Elektriker von nuuEnergy helfen Dir gerne bei der Herstellung der Steuerbarkeit.

Wie profitierst Du als Verbraucher von der Steuerbarkeit Deiner Geräte?

Als Verbraucher sollst Du von der Neuregelung des §14a EnWG natürlich auch profitieren, wenn Du mit der Steuerbarkeit zu der Stabilität der Stromnetze beiträgst. Deshalb ist Dein Netzbetreiber verpflichtet, Deine Netzentgelte, die Du über Deine Stromrechnung bezahlst, zu reduzieren. Netzentgelte machen in der Regel 25% des Strompreises aus. Die Reduzierung kannst Du auf zwei verschiedenen Wegen erhalten:

Variante 1 ("Modul 1"): Du entscheidest Dich hier für eine pauschale Reduzierung Deiner Kosten, indem Du einen festen Rabatt erhältst. Dieser variiert und hängt von Deinem Netzgebiet ab. Du kannst mit Reduzierungen von 110€- 190€ pro Jahr rechnen, die pauschal mit der Stromrechnung verrechnet werden (Stand 2023). Ab April 2025 kannst Du zusätzlich von zeitvariablen Netzentgelten profitieren ("Modul 3"). Diese sollen ein Anreizsystem schaffen, Deinen Stromverbrauch von Stoßzeiten auf Tageszeiten zu verlegen, an denen weniger Haushalte gleichzeitig viel Strom verbrauchen. So würde Dein E-Auto beispielsweise nicht mehr abends, nachdem Du von der Arbeit nach Hause gekommen bist, laden, sondern in den frühen Morgenstunden, wenn weniger Verbraucher Strom beziehen. Zu genau diesen Zeiten erhältst Du dann natürlich ein günstigeres Netzentgelt, wodurch jährliche Einsparungen möglich sind.

Variante 2 ("Modul 2"): Du erhältst hier eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (ct/kWh) von 40%. Um das zu realisieren, benötigst Du allerdings einen zweiten Zähler, der den Verbrauch Deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtungen separat von Deinem restlichen Haushaltsverbrauch abrechnen kann.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Ansteuerung durch den Netzbetreiber?

Direktansteuerung: Als Verbraucher kannst Du Dich dafür entscheiden, Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe und Wallbox direkt für den Netzbetreiber ansteuerbar zu machen. Im Fall des Dimmens würden also beide Geräte jeweils auf 4,2 kW gedimmt werden.

Steuerung durch ein Energiemanagementsystem: Angenommen Du hast aber ein Energiemanagementsystem, beispielsweise mit einer PV-Anlage, einer Wärmepumpe und einer Wallbox, dann kannst Du Dich auch dafür entscheiden vom Netzbetreiber den zulässigen Strombezug zu erhalten, den Du insgesamt nicht überschreiten darfst und die Reduzierung selbstständig zu steuern. Muss gedimmt werden, könntest Du Dich zum Beispiel dafür entscheiden, im Sommer deine Wärmepumpe komplett auszuschalten, Dein E-Auto aber mit Deinem gesamten Dir zustehenden Strombezug über die Wallbox zu laden. Die Energiemenge Deiner eigenen PV-Anlage kann dabei wie oben erklärt zusätzlich von dieser bezogen werden.

Unser Fazit zu den Neuerungen und ihren Auswirkungen

Der §14a EnWG stellt eine wegweisende Regelung dar, die auf die Herausforderungen der Energiewende reagiert und es dem Stromnetz ermöglicht, flexibler, sicherer, und effizienter zu arbeiten. Für Dich als Verbraucher bedeutet das zwar die Verpflichtung, Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Deinen Netzbetreiber zugänglich zu machen, bietet Dir aber im Gegenzug auch Vorteile. 

Durch die Steuerbarkeit kannst Du aktiv zur Netzstabilität und somit zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen und dabei von reduzierten Netzentgelten profitieren. Ob durch pauschale Rabatte mit zeitvariablen Entgelten, oder prozentualen Ersparnissen – Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dein Einsparpotenzial zu maximieren. 

Insgesamt bietet §14a EnWG eine win-win-Situation für Verbraucher und Netzbetreiber: Du sparst Geld und das Netz bleibt stabil, selbst in Zeiten hoher Nachfrage.