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Gut zu wissen: Wärmepumpen Förderung bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern

Neben Eigentümern von Einfamilienhäusern können ab sofort auch Privatpersonen, die über ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verfügen, von der Förderung der KfW für den Einbau einer Wärmepumpe profitieren. Mehrfamilienhäuser umfassen alle Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit. Dabei kann aus Förderperspektive nur eine Einheit selbst genutzt werden, alle weiteren Einheiten zählen als nicht selbst genutzt.
Veröffentlicht am
3.9.2024
Autoren
Lydia Schröter
Mitarbeiter Foto
Julia Rafschneider

Wie setzt sich die maximale Wärmepumpen-Förderhöhe der KfW zusammen?

Die Förderhöhe für Mehrfamilienhäuser hängt vom aktuellen Heizsystem, der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller und der Effizienz der Wärmepumpe ab.

  • 30 % Basisförderung: Diese Förderung steht allen Haushalten zur Verfügung, die auf eine umweltfreundliche Heizung umrüsten.
  • 5 % Effizienzbonus: Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten Hausbesitzer zusätzlich einen Bonus von 5 Prozent. Diese Kältemittel sind umweltfreundlicher und effizienter und tragen so zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Alle unsere Wärmepumpensysteme sind nach diesen Kriterien sorgfältig ausgewählt, um unseren Kunden nicht nur höchste Effizienz, sondern auch maximale Nachhaltigkeit zu bieten.
  • 20 % Klimabonus für schnelles Handeln: Ein zusätzlicher Bonus wird jenen gewährt, die früher als gesetzlich erforderlich auf eine Heizform umsteigen, die erneuerbare Energien nutzt. Zu beachten ist dabei, dass die alte Heizung funktionsfähig sein muss, um den Bonus zu erhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • 30% Zusatzförderung für Haushalte mit geringerem Einkommen: Haushalte, deren jährliches Einkommen unter 40.000 Euro liegt, können eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent erhalten.

Antragstellung


Für Mehrfamilienhäuser muss zunächst ein Basisantrag (Grundförderung und ggf. Effizienzbonus) gestellt werden. Mit einem zweiten Antrag kann die/der EigentümerIn für die selbstgenutzte Einheit den Klimageschwindigkeitsbonus bzw. den Einkommensbonus beantragen. Die Fördergarantie des Energieberaters von nuuEnergy für 249 € sichert Sie dabei für den Fall ab, dass die KfW die Fördermittel nicht auszahlt. In der Grafik finden Sie den Überblick zu den förderfähigen Gesamtkosten, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten:

Überblick der förderfähigen Gesamtkosten

Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

Grundförderung 

  • Investitionssumme: 45.000 €
  • Prozentsatz der Förderung: 35 % (Grundförderung inklusive Effizienzbonus) 
  • Fördersumme: 45.000 € x 35 % = 15.750 € 
  • Investitionssumme nach Abzug der Förderung: 45.000 € - 15.750 € = 29.250 €

Förderung für die selbstgenutzte Einheit 

Zunächst berechnen wir die Investitionssumme der selbstgenutzte Einheit: 45.000 € / 2 = 22.500 €.

Für die Förderung der selbstgenutzten Wohneinheit ergeben sich schließlich 3 Möglichkeiten:

Klimabonus und Einkommensbonus

Klimabonus oder Einkommensbonus

Keine zusätzliche Förderung

Gesamtförderung

Für die Berechnung der Gesamtförderung addieren wir nun die Grundförderung mit den jeweiligen zusätzlichen Förderungen von Möglichkeit A, B und C:

Gesamtförderung inkl. Klimabonus und Einkommensbonus

Gesamtförderung inkl. Klimabonus oder Einkommensbonus

Gesamtförderung ohne zusätzliche Förderung

Summe nach Förderung

Je nach Förderung der selbstgenutzten Wohneinheit ergeben sich die folgenden Kosten für den Eigentümer: 

Kosten nach Förderung

Antragstellung und Fristen


Anträge für Fördermaßnahmen für Mehrfamilienhäuser können ab sofort gestellt werden. Bis zum 31. August 2024 können die Maßnahmen begonnen und die Antragstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Nach Erhalt der Zusage haben Kunden 36 Monate Zeit für den Heizungstausch. Die Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach Abschluss im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen werden. Die Antragsteller für Mehrfamilienhäuser können daher planmäßig frühestens im November alle Unterlagen einreichen.

Zusätzlicher Ergänzungskredit

Für Hauseigentümer, die bereits eine Förderzusage für den Heizungstausch haben, steht ein zinsgünstiger KfW Förderkredit zur Verfügung. Informationen und teilnehmende Banken finden sich unter dem Abschnitt „So funktionierts“ im Bereich „Finanzierungspartner finden“ auf der KfW-Website.

Klar dabei ist: Die Anfangsinvestitionen einer Umstellung auf eine umweltfreundliche Heizung sind nicht zu unterschätzen und kurzfristig nicht allein durch Einsparungen zu decken. Diese Kosten werden sich nicht sofort durch Einsparungen amortisieren. Jedoch bieten die staatlichen Förderungen eine substanzielle finanzielle Unterstützung, die einen wesentlichen Beitrag zu unserem gemeinsamen Ziel leistet: kosteneffizient und umweltschonend zu heizen. Langfristig betrachtet, erweist sich dieser Schritt nicht nur als ökologisch sinnvoll, sondern auch als ökonomisch vorteilhaft. Die Modernisierung eines Heizsystems wird die CO2-Emissionen erheblich reduzieren und somit auch langfristig zu geringeren CO2-Kosten führen. Des Weiteren zeigen jüngste Erhebungen von ImmobilienScout24, dass eine Investition in Wärmepumpen den Immobilienwert erheblich steigern - nämlich bis zu 37%.

Gerne beraten wir im Austausch mit unserem Energieberater zu Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, dass Sie alle Ihnen zustehenden Förderungen auch tatsächlich erhalten. Als zusätzlichen Service bieten wir eine Fördergarantie. Sollten alle Ihre Angaben richtig sein und Sie die Förderung nicht erhalten, bürgt unser Energieberater.

Klingt alles etwas kompliziert? Kein Problem!

Es gilt eine Vielzahl von Kriterien zu beachten und eine gewisse Antrags-Reihenfolge einzuhalten.

Danke nuuEnergys kostenloser Beratung kannst du deinen Fall gerne direkt mit uns besprechen. Durch unseres Partner autarc können wir Dir eine errechnete Förderhöhe garantieren. Du musst dir keine Sorgen machen, dass das Geld nicht bei dir ankommt. 

Buche Dir gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserem Kalender-Tool oder melde Dich telefonisch unter +49 89 21530670 oder via E-Mail unter hello@nuuenergy.com