Hintergrund: Warum kommt die Pflicht für Wärmepumpen und erneuerbare Heizsysteme?
Mit den neuen Gesetzen möchte die Bundesregierung den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor senken. Heizen und Warmwasser machen in Deutschland mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs aus. Bisher werden über 80 Prozent des Wärmebedarfs über die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt. Aus diesem Grund ist der Hebel in diesem Bereich besonders hoch und so stellt der Umstieg auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen einen zentralen Punkt der Klimastrategie dar. Für die Wärmewende sollen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spätestens Mitte 2028 neue Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie laufen. Den entsprechenden Gesetzentwurf finden Sie hier. So sollen fossile Brennstoffe wie Öl und Gas nach und nach ersetzt und gleichzeitig die Abhängigkeit von importierten Energieträgern verringert werden.
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2025?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt, dass alle neu installierten Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt dabei die Rahmenbedingungen vor, die für Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude gelten. Ab 2025 wird diese Regelung für weitere Bereiche relevant.
- Neubauten in Neubaugebieten: Bereits seit Januar 2024 dürfen Heizungen in Neubauten nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Bestandsgebäude: Für ältere Gebäude, die nicht in Neubaugebieten liegen, gelten Übergangsfristen. Die Fristen sind auch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und können je nach Gemeinde unterschiedlich in Kraft treten.
Für wen wird die Wärmepumpe in Zukunft zur Pflicht?
Die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen gilt seit 2024 schrittweise für bestimmte Gebäudekategorien und Regionen:
- Neubauten: In Neubaugebieten müssen seit 2024 alle Heizungen die 65-Prozent-Regel erfüllen. Wärmepumpen sind eine besonders beliebte Lösung, um diese Anforderung zu erfüllen, aber auch andere Technologien wie Pelletheizungen oder Solarthermie können eingesetzt werden.
- Großstädte und größere Gemeinden: Ab dem 30. Juni 2026 wird die Regelung in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtend – vorausgesetzt, bis dahin liegt keine kommunale Wärmeplanung vor.
- Kleinere Gemeinden und ländliche Gebiete: Hier tritt die Pflicht spätestens zum 30. Juni 2028 in Kraft, sofern ebenfalls keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Kommunale Wärmeplanung: München
- Neubauten: Seit 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Diese Regelung gilt unabhängig von der regionalen Wärmeplanung
- Bestandsgebäude: Ab dem 30. Juni 2026 müssen bei einem Heizungstausch mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können konventionelle Heizungen vorübergehend eingebaut werden, mit der Auflage, dass sie später auf ein System umgestellt werden, das die 65 %-Vorgabe erfüllt.
Mehr zum Münchner Wärmeplan finden Sie hier.
Kommunale Wärmeplanung: Hamburg
- Neubauten: Seit 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Diese Regelung gilt unabhängig von der regionalen Wärmeplanung
- Bestandsgebäude: In Hamburg gilt bereits seit Juli 2021 eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass beim Austausch einer Heizungsanlage ein Mindestanteil von 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Diese Regel gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Ab spätestens Ende Juni 2026 steigt dieser Anteil auf 65 Prozent, da dann das Gebäudeenergiegesetz mit seinen höheren Anforderungen wirksam wird. Somit müssen in Hamburg ab diesem Zeitpunkt neue Heizungen in Bestandsgebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Beratung durch einen Heizungsfachbetrieb oder einen Energieexperten hilft dabei, das beste Heizsystem für die individuellen Anforderungen zu finden und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Dabei sind einige wichtige Aspekte zu beachten:
- Sicherung der Fördermittel: Da es momentan eine Förderung von bis zu 70 % gibt, kann es sinnvoll sein, das Heizungsprojekt noch vor Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzen oder mindestens die Fördergelder zu sichern und zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Dies reduziert die Investitionssumme erheblich und verkürzt den Amortisationszeitraum. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Geschwindigkeitsbonus von 20 % nur gezahlt wird, wenn die alte Öl- oder Gasheizung noch funktioniert. Deshalb ist es ratsam, nicht zu warten, bis das Heizsystem kaputt geht, sondern rechtzeitig über eine Modernisierung nachzudenken.
- Zukunftssicherheit: Durch den Umstieg auf eine Wärmepumpe ist die Heizungsanlage langfristig an die gesetzlichen Anforderungen angepasst und erspart zukünftige Nachrüstungen. Wärmepumpen erfüllen die Vorgaben für erneuerbare Energien bereits jetzt und schützen Hausbesitzer so vor zukünftigen Regulierungen und teuren Anpassungen.
- Kostenstabilität: Mit einer Wärmepumpe machen sich Hausbesitzer unabhängig von den Schwankungen bei fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl. Da die Wärmepumpe Strom nutzt, der zunehmend aus erneuerbaren Quellen kommt, sinken die Betriebskosten in vielen Fällen langfristig.
- Steigerung des Immobilienwerts: Ein modernes, energieeffizientes Heizsystem wie die Wärmepumpe kann den Wert der Immobilie erhöhen. Besonders für potenzielle Käufer, die auf niedrige Betriebskosten und gesetzeskonforme Energielösungen achten, ist eine Wärmepumpe attraktiv.
Fazit: Wärmepumpe ab 2025 installieren und die Fördermittel noch 2024 sichern
Um gut auf das neue Gebäudeenergiegesetz, das ab Juni 2026 in Kraft tritt, vorbereitet zu sein, lohnt es sich, die Fördermittel der KfW bereits 2024 zu beantragen. Durch eine frühzeitige Antragstellung sichern Sie sich die aktuellen Förderkonditionen und können so von einer finanziellen Unterstützung profitieren, die möglicherweise in den kommenden Jahren nicht mehr in dieser Höhe verfügbar sein wird. NuuEnergy bietet Ihnen zusammen mit dem Energieberater eine Fördergarantie. Diese Garantie sichert Ihnen die Auszahlung der Fördergelder auch in dem Fall, dass die KfW die Förderung nicht auszahlen sollte. So gehen Sie kein Risiko ein und können sicher auf die Förderung für Ihre Wärmepumpe zählen.
Nach Bewilligung haben Sie dann bis zu 36 Monate Zeit, die Wärmepumpe zu installieren – das bietet Ihnen ausreichend Planungsspielraum und ermöglicht eine stressfreie Umsetzung. Ein frühzeitiger Förderantrag verschafft Ihnen zudem finanzielle Sicherheit und verkürzt den Amortisationszeitraum der neuen Heizung deutlich.